2. Juli 2026
Förderprogramm Energie 2027–2030 – Effizienz konsequent priorisieren
Die aeesuisse Aargau unterstützt das Förderprogramm in seiner Zielsetzung, sieht jedoch erheblichen Anpassungsbedarf. Nur mit einer konsequenten Ausrichtung auf effiziente Massnahmen und ausreichend finanziellen Mitteln kann der Gebäudebereich einen wirksamen Beitrag zur Energiestrategie leisten.
Die aeesuisse Aargau begrüsst die Weiterführung des kantonalen Förderprogramms Energie für die Jahre 2027 bis 2030, das einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie leistet. Gleichzeitig zeigt sie sich kritisch gegenüber den geplanten Kürzungen: Insbesondere die Reduktion der Mittel für Wärmenetze und Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie die generelle Senkung des Budgets um 30 % sind aus Sicht der Organisation schwer nachvollziehbar – dies umso mehr, als der Kanton Aargau bereits heute zu den Schlusslichtern bei den Pro-Kopf-Förderbeiträgen zählt und der Gebäudebereich deutlich hinter den gesetzten Zielen zurückbleibt.
Ziele im Gebäudebereich gefährdet
Auch wenn die Reduktion des Verpflichtungskredits um rund 30 % primär auf die Kürzung der Bundesmittel im Rahmen des Entlastungspakets 27 zurückzuführen ist, sieht die aeesuisse Aargau den Kanton in der Verantwortung, ein klares Zeichen zu setzen und die eigenen Fördermittel entsprechend zu erhöhen.
Die Dekarbonisierung des Gebäudeparks kommt in der Praxis weiterhin nur schleppend voran. Gemäss Monitoringbericht energieAARGAU 2024 ist die Zielerreichung im Handlungsfeld Gebäude gefährdet: Der Anteil fossil beheizter Gebäude liegt deutlich über dem Zielpfad (2021: 58 % statt 52 %, 2022: 57 % statt 50 %).
Wärmenetze als Schlüsselmassnahme sichern
Im Fokus der Kritik steht die geplante Streichung der Investitionsförderung für Wärmenetze und Wärmeerzeugungsanlagen. Diese weist gemäss bisherigen Erfahrungen eine besonders hohe Effizienz auf und wurde in den letzten Jahren deutlich stärker nachgefragt als budgetiert.
Die aeesuisse Aargau fordert deshalb, diese Massnahme zwingend beizubehalten und bei Bedarf zusätzlich kantonal zu stärken. Gleichzeitig soll der Kanton beim Bund darauf hinwirken, dass diese Massnahme weiterhin globalbeitragsberechtigt bleibt.
Heizungsersatz braucht stärkere Anreize
Ebenfalls unverständlich ist Streichung der Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen unterhalb von 70 kW. Gerade im Bereich der Mehrfamilienhäuser besteht grosser Handlungsbedarf, da über die Hälfte dieser Gebäude weiterhin fossil beheizt werden. Es braucht daher eine Förderung bereits ab einer Leistungsklasse von mindestens 20 kW, um wirksame Impulse für den Heizungsersatz zu setzen.