19. April 2024
Für ein Klima in guter Verfassung
Am 9. Juni 2024 stimmen die Aargauer:innen über zwei klimarelevante Vorlagen ab. Neben dem Stromgesetz auf nationaler Ebene stimmen die Aargauer Stimmberechtigten darüber ab, ob der Klimaschutz in der Kantonsverfassung verankert werden soll. Der Klimaparagraf, verpflichtet den Kanton und die Gemeinden, sich aktiv für die Begrenzung des Klimawandels und seiner Folgen einzusetzen.
Die genauen Ziele werden dabei nicht in die Verfassung geschrieben. Sie sollen sich vielmehr an den Zielen des Bundes und an internationalen Abkommen, denen die Schweiz beigetreten ist, orientieren. Gemäss dem Klima- und Innovationsgesetz, das vom Schweizer Stimmvolk im Juni 2023 angenommen wurde, soll die Schweiz bis spätestens 2050 klimaneutral werden. Der Kanton Aargau ist verpflichtet, dieses Ziel zu verfolgen und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Mit der Verankerung des Klimaparagraphen in der Verfassung wird die Verbindlichkeit dieses Ziels zusätzlich legitimiert.
Die Überzeugung, Klimaschutz und Klimaanpassung als grundlegende und langfristige Ziele des Kantons in der Kantonsverfassung zu verankern, ist breit abgestützt. Im Grossen Rat des Kantons Aargau ist die SVP die einzige Fraktion, die den Artikel ablehnt. Die Parteien FDP, Die Mitte, EVP, GLP, SP und Grüne haben sich für den Klimaparagraphen ausgesprochen.
Wir sind der Überzeugung, dass der Klimaparagraf die mittel- und langfristige Planungs- und Rechtssicherheit erhöht und damit klare Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft schafft. Dies fördert Innovation und trägt zur langfristigen Sicherung der Standortattraktivität des Kantons Aargau bei.
Mehr Informationen zur kantonalen Vorlage finden Sie unter: www.klimaschutz-ag.ch (in Erstellung)
Mehr Informationen zum Stromgesetz finden Sie unter: https://www.stromgesetz-ja.ch