18. November 2020

75 Mio. für Förderprogramm Energie

In der Volksabstimmung zum neuen Energiegesetz vom 27.9.20 wurde die Vorlage sehr knapp mit 50.8% abgelehnt.

Die Nachwahlbefragung stellte fest, dass insbesondere die Hauseigentümer die Vorlage ablehnten aus Angst vor finanzieller Mehrbelastung. Der Grosse Rat hat nun nach sehr positiver Vernehmlassung im Sommer den Kredit für das Förderprogramm gesprochen. Die Energiefachstelle kann mit einem Budget von 75 Mio. für die Zeit von 2021 – 2024 rechnen. Das neue Förderprogramm tritt auf Frühling 2021 in Kraft.

Das Gebäudeprogramm des Kantones wird deutlich aufgestockt für die Jahre 2021 bis 2024 mit einem Gesamtbudget von 75 Mio. Franken. Die Finanzierung geschieht durch den Kanton (12 Mio + 3 Mio Verwaltungskosten) und den Bund (60 Mio). Die Mittel des Bundes stammen aus der Teilzweckbindung der CO2 Abgabe.

Folgende bestehende Massnahmen sollen ausgebaut werden

  • Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich (M-01/M-14)
  • Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat (M-12)
  • Ersatzneubau Minergie-P (M-16)

Folgende neue Förderungen sollen eingeführt werden

  • Förderung von Solaranlagen (M-08)
  • Förderung Wärmepumpen (M-05, M-06)
  • Förderung Kleinholzfeuerungen (M-02, M-03)
  • Förderung Grossholzfeuerungen (M-04)
  • Förderung Fernwärmenetze und Wärmeerzeugungsanlagen (M-18)
  • Förderung von Pilotanlagen

Details können der Botschaft des Regierungsrates entnommen werden. Die genaue Umsetzung ist noch in Erarbeitung durch den Kanton.

Botschaft_20.209_Foerdprogramm_AG.pdf (374,1 KiB)

 

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