21. Juli 2022

Anhörung zum Energiegesetz

Der Regierungsrat des Kanton Aargau hat eine Anhörung zur Revision des kantonalen Energiegesetzes durchgeführt. Wichtigstes Element bildet die Vorgabe zum Heizungsersatz. Die aeesuisse Aargau unterstützt die Revision und formuliert weiterführende Anträge.

Das neue Energiegesetz verschafft den Privaten und den Unternehmen die nötige Sicherheit und einen klaren Fahrplan, um die grossen Herausforderungen der heutigen Energieversorgung zu meistern: die hohe Abhängigkeit von politisch instabilen Herkunftsländern, die extremen Preissteigerungen an den internationalen Energiemärkten und die massiven Auswirkungen auf das Weltklima. Mit dem Krieg in der Ukraine sind wir zusätzlich mit der Folge konfrontiert, dass die Energieversorgung mit Gas nicht mehr garantiert werden kann. Der Kanton tut darum richtig daran, seinen Spielraum zu nutzen und Vorgaben zum Heizungsersatz zu machen.

Wir unterstützen den vorliegenden schlanken Entwurf, um möglichst rasch die unbestrittenen Massnahmen umsetzen zu können. Um die Ziele der Energiestrategie 2050 und Netto-Null Emissionen bis 2050 zu erreichen, sind nach unserer Ansicht zukünftig aber intensivierte Anstrengungen nötig:

  • Weiterführung der Energiefördermassnahmen, insbesondere auch Erhöhung der Sanierungsrate
  • intensivierter Zubau von weiteren Produktionsanlagen für erneuerbare Energie (mit erleichterten Bewilligungsverfahren)
  • Plusenergiegebäude anstreben (auch Betrachtung über Quartiere/Gemeinden möglich)
  • Bereitstellung von effizienten Speichermöglichkeiten zum Erhalt der Versorgungssicherheit – auch im Winter
  • Weitere Vereinfachung der administrativen Abläufe

Die aeesuisse Aargau unterstützt die in der Anhörungsvorlage geforderte Sanierungspflicht für zentrale Elektro-Wassererwärmer. Bestehende Elektroboiler sollen mit einer Frist von 15 Jahren ausser Betrieb genommen werden.  Die aeesuisse Aargau begrüsst auch, dass der Kanton seinen Spielraum nützt und Vorgaben zum Heizungsersatz macht. «Grundsätzlich sollte heute eine Gas- oder Ölheizung am Ende ihrer Lebensdauer durch eine erneuerbare Lösung ersetzt werden», sagt Hans-Ruedi Hottiger, Grossrat und Mitglied der Kommission UBV. Es sei aber wichtig, dass Härtefälle dabei – wie von der Regierung vorgeschlagen – immer mit Augenmass betrachtet würden.

Die aeesuisse Aargau erwartet zudem eine weitere Vereinfachung der administrativen Abläufe gemäss §§ 31 und 32 des neuen Energiegesetzes (Bewilligungen, usw.), insbesondere auch durch weiterführende Digitalisierung. Sie beantragt der Regierung, zu prüfen, ob das vereinfachte Verfahren, wie es Thurgau und Schaffhausen für Neubauten eingeführt haben, im Kanton Aargau ebenfalls zur Anwendung kommen kann (SH light rsp. TG light).

Dass für Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch eine Meldepflicht, statt wie bisher eine Bewilligung vorgesehen ist, begrüsst die aeesuisse Aargau ebenfalls. Sie beantragt, dass explizit festgehalten wird, dass für innenaufgestellte Wärmepumpen keine Bewilligung erforderlich ist, wie es heute leider teilweise von einigen Gemeinden noch gehandhabt wird. Sie fordert den Regierungsrat zudem auf, eine Umsetzung zu prüfen, wie sie der Kanton Basel-Landschaft soeben eingeführt hat: Eine kantonale Stelle übernimmt die Bearbeitung der Meldepflicht und steht als Guichet unique für die Installateure und Planer als Ansprechperson zur Verfügung. «In den nächsten Jahren werden im Aussenbereich Tausende von neuen Wärmepumpen aufgestellt», erklärt Nationalrat Beat Flach. «Um dieses Massengeschäft effizient abwickeln zu können, braucht es zusätzliche Ressourcen seitens der Behörde. Wenn der Kanton diese Aufwände übernimmt, entlastet er einerseits die Gemeinden und schafft andererseits förderliche Rahmenbedingungen für die Branche.»

Eine erste Revision des kantonalen Energiegesetzes ist leider im September 2020 von der Aargauer Stimmbevölkerung knapp abgelehnt worden. Auch jetzt bildet die aeesuisse Aargau wieder ein Komitee, um die Revision in der parlamentarischen Diskussion zu unterstützen.

Download Vernehmlassungsantwort EnergieG (pdf)