19. Juni 2024

Anhörung zum Förderprogramm Energie 2025-2028

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat eine Anhörung zum Förderprogramm Energie 2025-2028 durchgeführt. Damit soll das aktuelle Förderprogramm fortgeführt werden. In den kommenden vier Jahren sollen insgesamt 194.4 Mio. Franken für die Unterstützung von Massnahmen an der Gebäudehülle, Holzheizungen, Wärmepumpen, Anschlüsse an ein Wärmenetz, solarthermische Anlagen und Wärmenetzprojekte zur Verfügung stehen. Die aeesuisse Aargau unterstützt den Vorschlag des Regierungsrates und beantragt punktuelle Änderungen.

Die aeesuisse Aargau unterstützt das Förderprogramm Energie 2025-2028. Es ermöglicht die Weiterführung des aktuellen Förderprogramms und schafft somit für die Unternehmen die nötige Planungssicherheit und vermittelt Konstanz und Verlässlichkeit. Durch das Impulsprogramm des Bundes stehen zudem im Vergleich zur Periode 2021-2024 zusätzliche Mittel für das Förderprogramm zur Verfügung. Das Impulsprogramm ist Teil des im Juni 2023 vom Stimmvolk angenommenen Klimaschutzgesetzes.

Von den insgesamt 194.4 Mio. Franken kommen 48 Mio. vom Kanton, der Rest vom Bund. Im Bundesbeitrag neu enthalten sind 56.4 Mio. Franken aus dem Impulsprogramm. Die übrigen Bundesbeiträge werden wie bisher über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanziert.

Die aeesuisse Aargau hat an der Anhörung teilgenommen und beantragt die folgenden Änderungen:

  • Grundbeitrag bei der Installation einer Luft/Wasser Wärmepumpe (M-05) wieder erhöhen
    Die aeesuisse Aargau fordert, dass der Grundbeitrag für die Installation einer Luft/Wasser Wärmepumpe nach der Absenkung von 2023 wieder auf die ursprüngliche Höhe angehoben wird. Durch die Absenkung 2023 entstand ein Rückgang bei der Nachfrage. Das ist nicht zielführend. Auch wenn künftig neue gesetzliche Bedingungen gelten, muss diese Absenkung rückgängig gemacht werden, um die Dekarbonisierung rasch voranzubringen. Die aeesuisse Aargau gehen davon aus, dass die Mehrkosten innerhalb des Förderprogrammes gut tragbar sind – gerade auch weil der laufende Kredit wohl nicht vollständig ausgeschöpft wird.
  • Vorrang der Förderung thermischer Netze
    Die aeesuisse Aargau beantragt eine differenzierte Förderung von Wärmepumpen im Perimeter von Wärmeverbunden. Damit sollen die thermischen Netze prioritär gefördert werden.
  • Erhöhung Bonus Gesamtsanierung Gebäudehülle
    Der Bonus bei Gesamtsanierungen an der Gebäudehülle soll auf mindestens 60 CHF/m2 (M-14) erhöht werden. Dies, weil die Sanierungsrate an der Gebäudehülle nicht hoch genug ist, um das Effizienzpotential der Gebäude möglichst rasch zu nutzen. Bisherige Erkenntnisse aus dem Kanton Graubünden deuten darauf hin, dass ein Ansatz von 60 CHF/m2 im Modul M-14 eine messbare Erhöhung der Sanierungsrate bewirkt. Ein Fokus auf M-14 ist bereits im Rahmen des Impulsprogramms vorgesehen. Der Kanton kann hier mit dem zusätzlichen Einsatz eigener Mittel eine Beschleunigung erreichen.
  • Zusätzlich Anreize bei schwierigen Situationen
    Die aeesuisse Aargau beantragt, dass zusätzliche Anreize geschaffen werden für energetische Sanierungen bei schwierigen Situationen, in denen der Platz beschränkt ist. Das ist beispielsweise bei Gebäuden in der Altstadt ohne Platz für Wärmepumpen und ohne Möglichkeit für den Anschluss an thermische Netze der Fall.
  • Wenn Kürzungen, dann am ehesten im Bereich Neubauten
    Für den Fall, dass zur Erfüllung der oben gestellten Forderungen Einsparungen in anderen Bereichen notwendig wären, dann nach dem Dafürhalten der aeesuisse Aargau am ehesten im Bereich Ersatzneubauten. Dort ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass auch mit einer weniger intensiven Förderung energetisch sinnvolle Lösungen zum Einsatz kommen.

Die Anhörungsfrist endete am 17. Juni 2024. Der Regierungsrat wird die Stellungnahmen auswerten und dem Grossen Rat anschliessend eine Botschaft unterbreiten.