30. September 2025

Energetische Sanierungen müssen abzugsfähig bleiben

Die aeesuisse Aargau unterstützt die Motion der Mitte-Fraktion zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den steuerlichen Abzug von energetischen Massnahmen. Nach dem das Stimmvolk die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen hat, muss sichergestellt werden, dass energetische Sanierungen weiterhin abzugsfähig bleiben. Insbesondere in Kombination mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen, welche eine teilweise Streichung des Gebäudeprogramms vorsehen, ist die Erreichung des Netto-Null-Ziels der Schweiz gefährdet.

Trotz der Dringlichkeit energetischer Sanierungen liegt die Sanierungsquote im Kanton Aargau wie in der gesamten Schweiz bei lediglich rund 1 Prozent pro Jahr. Das bedeutet, dass nur etwa jedes hundertste Gebäude jährlich energetisch saniert wird. Angesichts der Tatsache, dass viele Gebäude älter als 40 Jahre sind und nicht den heutigen energetischen Standards entsprechen, besteht ein erheblicher Nachholbedarf. Neben gezielten Fördermassnahmen braucht es verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen, damit Eigentümerinnen und Eigentümer Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Heizsysteme langfristig planen können. Die steuerliche Abzugsfähigkeit energetischer Massnahmen ist dabei ein zentrales Instrument. 

Die aeesuisse Aargau setzt sich im Kanton Aargau für erneuerbare Energien und Energieeffizienz ein. Wir bilden die Schnittstelle zwischen den Unternehmen und der Politik. Unsere Unternehmensmitglieder schaffen Arbeitsplätze in der Region und tragen aktiv dazu bei, dass die Energiewende Realität wird.  

Die aeesuisse Aargau ist eine Sektion der aeesuisse. 

Kontakt:

Beat Flach, Präsident aeesuisse Aargau, Tel. 079 402 91 12

Priska Stierli, Geschäftsstelle aeesuisse Aargau, Tel. 056 460 50 50