3. Juni 2022

Entwicklung Förderprogramm Energie

Die Nachfrage nach Förderungen im Kanton Aargau entwickelte sich sehr viel stärker als von der Regierung vorgesehen. Die für das Jahr 2021 zur Förderung energetischer Massnahmen vorgesehenen Mittel wurden per Mitte Oktober 2021 bereits ausgeschöpft. Deshalb beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit „Förderprogramm Energie 2021–2024“ von 52,9 Millionen Franken. Damit wird das bewährte Förderprogramm um rund 70% aufgestockt und sollte wie ursprünglich beabsichtigt bis 2024 kontinuierlich weitergeführt werden.

Wir haben an der Vernehmlassung teilgenommen und der Regierung unser Feedback zugestellt. Wir unterstützen die Vorschläge des Regierungsrates und beantragen zwei Ergänzungen:

 

Sicherstellung der Finanzierung der Teilzweckbindung auf nationaler Ebene durch entsprechende Massnahmen

Unsere Branchen verzeichnen ein starkes Wachstum in allen Kantonen. Die Kantone reagieren darauf mit zum Teil beträchtlichen Erhöhungen ihrer Förderprogramme. Wir gehen daher davon aus, dass die Mittel der Teilzweckbindung aus der CO2 Abgabe mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten können. Wir ersuchen darum die Regierung, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Sicherstellung rsp. Erhöhung der Teilzweckbindung auf nationaler Ebene einzubringen (z.Bsp. über die Revision des CO2 Gesetzs des Bundes).

 

Prüfen einer Förderung für Gewerbefahrzeuge mit klimaneutralen Antriebssystemen

Wir sind der Meinung, dass sich die Mobilität im Personenbereich mit der Elektromobilität in eine gute Richtung entwickelt und eine Förderung nicht zwingend notwendig ist. Den unterschiedlichen Voraussetzungen bei Gewerbefahrzeugen würden wir aber gerne mit einer entsprechenden Förderung begegnen: Die Mehrkosten und das geänderte Nutzungsverhalten rechtfertigen eine Förderung und unterstützen das Gewerbe, sich rascher zu nachhaltigeren Mobilitätsformen zu entwickeln. Die Förderung müsste technologieneutral formuliert werden.

 

Download Vernehmlassungsantwort (pdf)