6. Oktober 2022

Genau zur richtigen Zeit: Förderprogramm Energie des Kanton Aargau soll erhöht werden

Die aeesuisse Aargau begrüsst, dass der Regierungsrat  einen Zusatzkredit von CHF 52,8 Mio. beantragt, um das Förderprogramm nahtlos weiterführen zu können. Der effiziente Einsatz von Energie im Gebäude ist der wichtigste Hebel zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Das Geschäft soll von der vorberatenden Kommission UBV und danach vom Grossen Rat im 4. Quartal 2022 behandelt werden. Nicht aufgenommen wurde unsere Forderung, gewerbliche Fahrzeuge mit klimaneutralen Antrieben finanziell zu fördern. Wir werden uns im Laufe der parlamentarischen Debatte einbringen, dass dieser Vorschlag geprüft wird.

Aufgrund der hohen Nachfrage wird der aktuelle Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 75,42 Mio. für das Förderprogramm Energie im Gebäudebereich 2021–2024 des Kantons Aargau vorzeitig ausgeschöpft sein. Insbesondere die Anzahl Förderungen für den Ersatz von fossilen Heizungen und die geplanten Fernwärmenetzausbauten liegen weit über Budget. Um eine nahtlose Weiterführung des Programms sicherstellen zu können, beantragt der Regierungsrat daher dem Grossen Rat einen Zusatzkredit von CHF 52,8 Mio. Davon stammen CHF 19 Mio. aus kantonalen Mitteln, der Rest wird durch die Globalbeiträge des Bundes aus der Teilzweckbindung der CO₂-Abgaben gedeckt. Die aeesuisse Aargau begrüsst einen solchen Zusatzkredit explizit. Sie ist überzeugt, dass die energetische Sanierung des Aargauer Gebäudeparks der Schlüssel zur Versorgungssicherheit ist. Es darf nicht sein, dass wir zuwenig Energie haben, weil wir einen dermassen ineffizenten Verbrauch pflegen. Das Potenzial ist darum riesig. Darüber hinaus ist das Förderprogramm ein wesentliches Element zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bis in Jahr 2050. Die Mitglieder der aeesuisse Aargau werden alles daransetzen, um die Sanierungsarbeiten speditiv und professionell umsetzen zu können.

 

Prüfen einer Förderung für Gewerbefahrzeuge mit klimaneutralen Antriebssystemen

Wir sind der Meinung, dass sich die Mobilität im Personenbereich mit der Elektromobilität in eine gute Richtung entwickelt und eine Förderung nicht zwingend notwendig ist. Den unterschiedlichen Voraussetzungen bei Gewerbefahrzeugen würden wir aber gerne mit einer entsprechenden Förderung begegnen: Die Mehrkosten und das geänderte Nutzungsverhalten rechtfertigen eine Förderung und unterstützen das Gewerbe, sich rascher zu nachhaltigeren Mobilitätsformen zu entwickeln. Die Förderung müsste technologieneutral formuliert werden.

Unsere Forderung wurde nicht aufgenommen von der Regierung. Wir werden uns darum im parlamentarischen Verlauf einbringen, dass diese Massnahme geprüft wird.

 

Grosse Zustimmung in der öffentlichen Anhörung

Die Ergebnisse der vom Regierungsrat im Frühling dieses Jahres durchgeführten öffentlichen Anhörung ergeben ein klares Bild: 85 Prozent der Stellungnehmenden begrüssen die Erhöhung der Mittel für das Förderprogramm Energie 2021–2024 für Effizienzsteigerungen bei Gebäuden und dem Ausbau der erneuerbaren Energien. 82 Prozent stimmen dem Zusatzkredit zu. Aufgrund dieser Ergebnisse nimmt der Regierungsrat in seiner Botschaft zuhanden des Grossen Rats keine Änderungen gegenüber der Anhörungsvorlage vor. Das Geschäft soll von der vorberatenden Kommission UBV dann vom Grossen Rat im 4. Quartal 2022 behandelt werden.