29. November 2023

Revision des Energiegesetzes (EnergieG) im Kanton Aargau: Erste Beratung im Grossen Rat

Nachdem der Regierungsrat des Kantons Aargau Stellung zu den abweichenden Anträgen der UBV-Kommission vom 27. Oktober 2023 genommen hatte, wurde das Energiegesetz heute im Grossen Rat zum ersten Mal beraten. Dem Gesetzesentwurf wurde in erster Lesung mit 79:54 Stimmen zugestimmt.

Während einige Kantone bereits einzelne Module der MuKEn 25 übernehmen, ringt der Kanton Aargau noch mit der Übernahme der MuKEn 14. Der wohl wichtigste Teil der Revision ist die Vorgabe zum Heizungsersatz in bestehenden Gebäuden. Die Kommission beantragte, dass „Heizungen mit fossilen Brennstoffen nur noch dann zulässig sein sollen, wenn im konkreten Fall keine energieeffizientere Heizungsart mit geringerem CO2-Ausstoss verfügbar ist, die auch wirtschaftlich tragbar wäre“ (Medienmitteilung Kommission UBV vom 2.11.23).

Besonders erfreulich ist aus Sicht der aeesuisse, dass das Parlament heute einen Schritt weiter geht als der Regierungsrat und die UBV-Kommission: So wurde ein Prüfantrag angenommen, welcher die Auswirkungen der Anwendung des Basler-Modells beim Heizungsersatz im Kanton Aargau mit sich bringen würde. Das Basler Modell ist einfacher in der Anwendung: Es besagt, dass heute ein Heizungswechsel grundsätzlich mit erneuerbaren Energieträgern erfolgen muss, sofern wirtschaftlich und technisch machbar.

Dass der Kanton Aargau neben Solothurn der einzige Kanton der Schweiz ist, der die MuKEn 2014 noch nicht übernommen hat, soll sich mit der Gesetzesrevision ändern. Allerdings ist das Gesetz geprägt von diversen Ausnahmen: die Module zur Eigenstromerzeugung und die Sanierungspflicht von Elektroheizungen zum Beispiel finden kein Platz im revidierten Gesetz.

Zu begrüssen ist die geplante Vereinfachung der Baubewilligung von aussen aufgestellten Wärmepumpen. Damit können administrative Aufwände vereinfacht werden, wie es bereits andere Kantone erwiesen haben (ZH, BL, BS).

Wir sehen den überwiesenen Prüfaufträgen mit Spannung entgegen. Insbesondere im zentralen Punkt des Heizungsersatzes ist nach wie vor alles offen. Je nachdem wie die Ausprägung gestaltet wird, wird das Gesetz im Rat eine Mehrheit finden oder sogar eine unheilige Allianz heraufbeschwören, welche das Gesetz ablehnen könnte.