3. November 2023

Revision des Energiegesetzes: Kompromisse schaffen keine Planungssicherheit

Die UBV Kommission hat das Geschäft in erster Lesung beraten. Die aeesuisse bewertet das Gesetz als zögerlich. Ob das Netto-Null-Ziel bis 2050 mit diesem Gesetz erreicht werden kann, ist fraglich.

Am 5. Juli 2023 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau einen ersten Entwurf zur Revision des Energiegesetzes veröffentlicht. In der Zwischenzeit hat die vorberatende Kommission UBV Änderungsanträge ausgearbeitet und das Geschäft jetzt an das Parlament überwiesen.

Nachdem das Stimmvolk das Energiegesetz im Herbst 2020 mit 50.89% abgelehnt hat, zeigt sich der Regierungsrat in seinem Revisionsentwurf zögerlich und auch die Anträge der Kommission sind wenig ambitioniert. Das Gesetz wirkt wie eine Folge zäher Verhandlungen und diverser Kompromisse. Die Kompromisse schaffen weitere Unterschiede zu anderen Kantonen und erhöhen die regulatorische Dichte. Beides ist für die Unternehmen hinderlich und nicht im Sinne von effizienten Abläufen. Die aeesuisse ist aber bereit dieses Gesetz zu unterstützen und sich auch aktiv in eine Volksabstimmung einzubringen, sofern keine weiteren Abschwächungen vorgenommen werden.

Der wohl wichtigste Teil der Revision ist die Vorgabe zum Heizungsersatz in bestehenden Gebäuden. Die Kommission beantragt, dass „Heizungen mit fossilen Brennstoffen nur noch dann zulässig sein sollen, wenn im konkreten Fall keine energieeffizientere Heizungsart mit geringerem CO2-Ausstoss verfügbar ist, die auch wirtschaftlich tragbar wäre“ (Medienmitteilung Kommission UBV vom 2.11.23). Diverse weitere Module der Mustervorschriften der Kantone wurden nicht übernommen (Eigenstromerzeugung, Sanierungspflicht Elektroheizungen). Zu begrüssen ist die geplante Vereinfachung der Baubewilligung von aussen aufgestellten Wärmepumpen. Damit können administrative Aufwände vereinfacht werden, wie es bereits andere Kantone erwiesen haben (ZH, BL, BS)

Die aeesuisse ist der Meinung, dass die Vorgaben in den einzelnen Punkten noch weiter gehen sollten, unterstützt das Energiegesetz aber und ist der Überzeugung, dass es zielführend ist: Im Rahmen des politisch Möglichen scheint dies das Regelwerk für die zukünftige Energieversorgung im Kanton Aargau zu sein. Diesen Schritt müssen wir jetzt gehen. Dass es auch ambitionierter geht, hat die Volksabstimmung im Kanton Uri gezeigt vom 22.10.23. Die Bevölkerung hat unter anderem den Modulen der MuKEn 25 mit grosser Mehrheit zugestimmt, während im Kanton Aargau die Umsetzung einzelner Module der MuKEn 14 noch für grosse Diskussionen sorgen.

Der Kanton Aargau ist neben Solothurn der einzige Kanton der Schweiz, der die Mustervorschriften 2014 noch nicht übernommen hat.