8. Mai 2024

Energiegesetz Aargau: Wenig ambitioniert aber Klarheit für den Markt

Der Kanton Aargau hat endlich ein neues Energiegesetz. Nach der verlorenen Volksabstimmung 2020 hatte die Regierung 2023 einen neuen Anlauf gestartet. Der Grosse Rat brachte die Vorlage nach langen Diskussionen im Frühling 2024 unter Dach und Fach. Das Energiegesetz ist weit weniger ambitioniert als in anderen Kantonen. Trotzdem bringt es insbesondere im Wärmemarkt Stabilität für die Zukunft.

Der Kanton Aargau ist der 24. Kanton der die MuKEn 14 oder vergleichbare Vorgaben in kantonales Recht überführt. Die Stimmbevölkerung in Basel-Landschaft wird am 9. Juni das letzte Wort zum kantonalen Energiegesetz haben, danach muss sich einzig noch das Solothurner Parlament über die Vorlage beugen.

Die Inhalte des Energiegesetzes im Aargau befassen sich hauptsächlich mit den Vorschriften an Gebäuden (vgl. Beitrag vom 23. Februar) Davon betroffen ist insbesondere der Wärmemarkt. Der Kanton Aargau setzt auf das sogenannte MuKEn Modell. Dabei muss beim Ersatz einer fossilen Heizung mindestens 10% erneuerbare Energie eingesetzt werden. Was nach wenig tönt, tätigt grosse Wirkung. Denn der Einsatz von 10% erneuerbarer Energie wird meistens über Standardlösungen gewährleistet (Einsatz von Solarthermie, Fensterersatz, Warmwasser-Wärmepumpe, etc). Die Vorgabe führt nachweislich dazu, dass 90% der fossilen Heizungen mit erneuerbaren Lösungen ersetzt werden.

Die aeesuisse Aargau hatte sich für eine einfachere und verständlichere Vorgabe eingesetzt. Doch im Rahmen des politisch Möglichen, erachten wir das kantonale Energiegesetz nun als genügend. Für unsere Mitglieder bedeutet die Annahme, dass auch im Kanton Aargau der Wärmemarkt auf Erneuerbar umgestellt wird. Die gesetzlichen Vorgaben sind wichtig, denn die Entwicklung der Märkte nach der Energiekrise der letzten Jahre muss nicht von Dauer sein. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Politik hier die Grenze festlegt. Das Phänomen ist auch bekannt als Fukushima-Effekt. Diesen gilt es im Wärmemarkt zu vermeiden. Darum ist das Aargauer Energiegesetz wichtig.

 

Das Gesetz unterliegt dem fakultativen Referendum.